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02/01/2010 | CYCOS AG / Sonderausschüttung (Bekanntmachung)

Bekanntmachung über eine Zahlung aus einer Kapitalherabsetzung

Die ordentliche Hauptversammlung der CYCOS AG hat am 26. Juni 2009 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft im Wege der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln von € 7.805.579,00 um € 27.500.000,00 auf € 35.305.579,00 ohne Ausgabe neuer Aktien zu erhöhen. Des Weiteren hat dieselbe Hauptversammlung beschlossen, das Grundkapital im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung von € 35.305.579,00 um € 27.500.000,00 auf den ursprünglichen Betrag von € 7.805.579,00 herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung erfolgte zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals an die Aktionäre, und zwar in der Weise, dass der Herabsetzungsbetrag anteilig auf jede am Tag der Auszahlung vorhandene Aktie ausgezahlt wird. Daraus ergibt sich auf der Grundlage der nunmehr vorhandenen Aktienanzahl ein Auszahlungsbetrag von € 3,51 je Aktie.

Die Beschlüsse der Hauptversammlung wurden anschließend beim zuständigen Amtsgericht Aachen zur Eintragung angemeldet. Sie sind am 29. Juli 2009 im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 7658 eingetragen und am 31. Juli 2009 bekanntgemacht worden.

Gemäß § 225 Absatz 2 AktG dürfen Zahlungen an die Aktionäre aufgrund einer Herabsetzung des Grundkapitals erst nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten nach der Bekanntmachung erfolgen. Diese Frist ist nunmehr abgelaufen.

Die Auszahlung des Betrags von € 3,51 wird daher von der Gesellschaft am 11. Februar 2010 veranlasst. Die Aktie unserer Gesellschaft wird am 11. Februar 2010 an der Frankfurter Wertpapierbörse "ex Kapitalrückzahlung" gehandelt. Die Auszahlung erfolgt über die jeweilige Depotbank. Maßgeblich ist der dort am Ablauf des 10. Februar 2010 von einem Aktionär verwahrte Bestand von Aktien unserer Gesellschaft. Unsere Aktionäre brauchen für die Zahlung nichts zu veranlassen.

Kapitalertragsteuer sowie Solidaritätszuschlag fallen für die Sonderausschüttung nicht an, da diese Sonderausschüttung aus dem steuerlichen Einlagenkonto (§ 27 KStG) erfolgt.

Alsdorf, im Februar 2010

CYCOS Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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